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BGH, 18.06.1958 - V ZR 208/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BGH, 18.06.1958 - V ZR 208/56
Nach § 133 BGB ist bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, so daß unter Umständen der Wortlaut eines Vertrages hinter dem, was die Beteiligten gewollt haben, völlig zurücktritt (BGHZ 20, 109, 110).